AGB


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Gültigkeit

Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle schriftlichen, datenelektronischen (Internet, Fax) und telefonischen Bestellungen und werden mit jeder Bestellung vom Besteller anerkannt.

Buchung/Vertragsabschluss

Die Buchung kann schriftlich (Brief, Fax, e-mail) oder mündlich (Telefon) erfolgen. Mündliche Buchungen werden vom Veranstalter umgehend schriftlich bestätigt.

Besteht Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis, Leistung und Termin), erhält der Buchende vom Veranstalter einen Vertrag, wodurch sich für den Kunden Rechte und Pflichten ergeben.

Nachträgliche wesentliche Änderungen sind schriftlich festzuhalten.

Übertragung der Veranstaltung

Ist der Kunde gehindert, die Veranstaltung anzutreten, so kann er das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen. Die Übertragung ist dem Veranstalter direkt und umgehend mitzuteilen. Der Überträger und der Erwerber haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für die durch die Übertragung entstandenen Mehrkosten zu ungeteilter Hand.

Haftung

Die Haftung des Veranstalters erstreckt sich auf die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungsträgers, er haftet jedoch nicht für die Erbringung der von ihm vermittelten bzw. besorgten Leistung.

Gewährleistung

Der Kunde hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm der Veranstalter an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert. Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des Kunden findet, erbracht wird.

Leistungsstörungen

Verletzt der Veranstalter die ihm aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist er dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet, wenn er nicht beweist, dass ihm weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.

Schadenersatz

Verletzen der Veranstalter oder seine Gehilfen schuldhaft die dem Veranstalter aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist dieser dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Soweit der Veranstalter für andere Personen als seine Angestellten einzustehen hat, haftet er - ausgenommen in Fällen eines Personenschadens - nur, wenn er nicht beweist, dass diese weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit treffen. Gewährleistungsansprüche können nur innerhalb von 6 Monaten geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren.

Mitteilung von Mängeln

Der Kunde hat jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den er während der Veranstaltung feststellt, unverzüglich einem Mitarbeiter des Veranstalters vor Ort mitzuteilen. Die Unterlassung dieser Mitteilung ändert nichts an den Gewährleistungsansprüchen des Kunden. Sie kann ihm aber als Mitverschulden angerechnet werden und insofern seine eventuellen Schadenersatzansprüche schmälern.

Rücktritt des Veranstalters vor der Veranstaltung

a) a) Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung befreit, wenn eine in der Ausschreibung von vornherein bestimmte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und dem Kunden in der Beschreibung der Veranstaltung die Möglichkeit der Stornierung innerhalb einer bestimmten Frist angegeben wurde.

b) Die Stornierung erfolgt auf Grund höherer Gewalt, d. h. auf Grund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Dazu zählen z.B. extreme Wetterverhältnisse und zu niedrige Temperaturen bei den Winterfahrtraining-Veranstaltungen, sodass die geeigneten Bedingungen dafür nicht vorhanden sind.

Der Kunde kann, wenn er von den Rücktrittsmöglichkeiten nicht Gebrauch macht und bei Stornierung des Veranstalters ohne Verschulden des Kunden, an Stelle der Rückabwicklung des Vertrages dessen Erfüllung durch die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reiseveranstaltung verlangen, sofern der Veranstalter zur Erbringung dieser Leistung in der Lage ist.

Rücktritt des Veranstalters nach Beginn der Veranstaltung

Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Kunde im Rahmen einer Gruppenveranstaltung die Durchführung der Veranstaltung durch grob ungebührliches Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört bzw. bei Fahrtraining-Veranstaltungen oder Geländefahrten den Anweisungen der Instruktoren nicht Folge leistet. In diesem Fall ist der Kunde, sofern ihn ein Verschulden trifft, dem Veranstalter gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet und hat keinerlei Anspruch auf Rückerstattung der Kosten.

Rücktritt des Kunden ohne Stornogebühr

Der Rücktritt vom getroffenen Vertrag ist innerhalb von sieben Werktagen (Samstag zählt nicht als Werktag) möglich.

Abgesehen von den gesetzlich eingeräumten Rücktrittsrechten kann der Kunde, ohne dass der Veranstalter gegen ihn Ansprüche hat zurücktreten, wenn wesentliche Bestandteile des Vertrages erheblich geändert werden. Geringfügige Leistungsänderungen berechtigen den Kunden nicht Entgeltminderung oder dem Rücktritt vom Vertrag.

Rücktritt des Kunden mit Stornogebühr

Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zu den Gesamtkosten und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung.

Prozentuelle Stornogebühren fallen an, wenn motorevents.at verpflichtet ist, solche an Leistungsträger (Hotels, Restaurants etc.) zu entrichten.

In der Regel gelten folgende Richtlinien (können jedoch individuell abweichen):

bis 6 Wochen vor der Veranstaltung kostenlose Stornierung

39 bis 20 Tage vorher 50 % des Gesamtbetrages

19 bis 10 Tage vorher 80 % des Gesamtbetrages

ab 9 Tage vor Ankunft 100 % des Gesamtbetrages


Motorevents behält sich das Recht vor, im Falle einer Stornierung eine Handlinggebühr einzuheben.

Der Kunde hat weiters für Vorleistungen für die Veranstaltung, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können (z.B. Werbemittelproduktion) in voller Höhe aufzukommen.

Rücktrittserklärung

Eine Stornierung, ob seitens des Veranstalters oder des Kunden, hat immer schriftlich zu erfolgen.

Zahlungskonditionen

Vorauszahlungen werden in Rechnung gestellt, wenn auch motorevents an seine Leistungsträger
(vor allem Hotels) Anzahlungen leisten muss.

Ansonsten ergeht die Gesamtrechnung nach Veranstaltungsende und ist sofort fällig.

Versicherung

Die zur Verfügung gestellten Fahrzeuge sind kaskoversichert. Jeder Teilnehmer hat vor Antritt der Veranstaltung eine Haftungsverzicht- und Entschädigungserklärung zu unterschreiben und haftet im Falle von grober Fahrlässigkeit für den Selbstbehalt in Höhe von € 450,-- pro Fahrzeug selbst.

Diese Haftungsverzicht- und Entschädigungserklärung kann auch vom Kunden gesammelt für alle Teilnehmer unterschrieben werden. Der Kunde haftet damit für alle durch grobe Fahrlässigkeit der Teilnehmer entstandenen Schäden.

Für jede Veranstaltung wird eine Veranstaltungshaftpflicht- und Unfallversicherung abgeschlossen.

Es gilt österreichisches Recht mit Gerichtsstand Salzburg.